Reisen mit Heimtieren nach Deutschland
Die Informationen des BMELV "Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union"
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert auf seiner Homepage über die für das Reisen mit Heimtieren geltenden Regelungen innerhalb der Europäischen Union. Über den folgenden Link können Sie die betreffenden Internetseiten konsultieren.
Bestimmungen für die Einreise von Italien nach Deutschland von Jungkatzen und Hundewelpen unter 3 Monaten
Der nachfolgende Text informiert Sie über die Bestimmungen, die es beim Reisen von Italien nach Deutschland mit Jungtieren zu beachten gilt, die das Lebensalter von 3 Monaten noch nicht überschritten haben.
Mitführen gefährlicher Hunde (sog. "Kampfhunde")
Für das Mitführen von gefährlichen Hunden (sog. „Kampfhunden“) nach Deutschland gelten in jedem Bundesland eigene Bestimmungen. Die Kontakte für weiterführende Informationen über die jeweils zuständigen Stellen können Sie der herunterladbaren PDF-Datei des BMELV (Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft): „Für das Veterinärwesen zuständige oberste Landesbehörden“ entnehmen.
Nicht zu vergessen: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel vom Aussterben bedrohter Flora und Fauna.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel vom Aussterben bedrohter Flora und Fauna, besser bekannt als CITES, hat es sich zur Aufgabe gemacht vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen, insgesamt ca. 30000 Tiere und 25000 Pflanzen. Es wurde 1973 beschlossen und 169 Länder nehmen daran teil. Für weitere Informationen: