Zollvorschriften

Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10_000,- Euro oder mehr für Reisende, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen

Ab dem 15. Juni 2007 gilt in allen Mitgliedstaaten die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden. Ab dem 15. Juni 2007 müssen Reisende mitgeführte Barmittel in Höhe von bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, sich aus anmelden. Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden:

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