Reisen mit Heimtieren nach Italien
Die Informationen des BMELV "Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union"
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert auf seiner Homepage über die für das Reisen mit Heimtieren geltenden Regelungen innerhalb der Europäischen Union. Über den folgenden Link können Sie die betreffenden Internetseiten konsultieren.
Bestimmungen für die Einreise nach Italien von Jungkatzen und Hundewelpen unter 3 Monaten (ohne Muttertier)
WICHTIGER HINWEIS:
Die Verbringung nach Italien von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als drei Monate sind, ist solange untersagt, bis das italienische Gesundheitsministerium eine Entscheidung trifft, mit der die Verbringung von Tieren unter drei Monaten erlaubt wird.
Das Verbot gilt sowohl für die Verbringung von Tieren für gewerbliche Zwecke als auch von Tieren in Begleitung der jeweiligen Besitzer oder Verantwortlichen von gemeinnützigen Organisationen.
Gefährliche Hunde (Kampfhunde)
Mit Verfügung (Ordinanza) des italienischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 3. März 2009 und nachfolgende Änderungen ist die sog. "black list" für "gefährliche" Hunde abgeschafft worden. Neu wird ein gesondertes Register von Hunden eingeführt, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und deren Besitz strengen Einschränkungen unterliegt.
Zu beachten ist, dass neben der persönlichen Verantwortung in Italien gelten:
- Leinen- und Maulkorbzwang
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Es empfiehlt sich außerdem, sich bei der Stadtverwaltung des jeweiligen Urlaubsortes bzw. im Hotel zu erkundigen, ob zusätzliche örtliche Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
Nicht zu vergessen: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel vom Aussterben bedrohter Flora und Fauna.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel vom Aussterben bedrohter Flora und Fauna, besser bekannt als CITES, hat es sich zur Aufgabe gemacht vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen, insgesamt ca. 30000 Tiere und 25000 Pflanzen. Es wurde 1973 beschlossen und 169 Länder nehmen daran teil. Für weitere Informationen: