Ital. StVO und Bußgeldkatalog
Die Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder wird alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich an der Teuerungsrate. Italien hat ein Führerschein- Punktesystem eingeführt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten; je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen.
Für italienreisende Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien nach folgender Staffelung:
- Verlust innerhalb eines Jahres: Fahrverbot für 2 Jahre
- Verlust innerhalb von zwei Jahren: Fahrverbot für 1 Jahr
- Verlust innerhalb von 2-3 Jahren: Fahrverbot für 6 Monate
Das deutsche Punktesystem bleibt hiervon unberührt.
Höchstgeschwindigkeiten
50 km/h innerhalb von Ortschaften
90 km/h auf Landstraßen
110 km/h auf Schnellstraßen/ Kraftfahrstraßen*
130 km/h auf Autobahnen (Brennerautobahn nachts 110 km/h)*
150 km/h auf Autobahnen, soweit besonders gekennzeichnet*
*bei Regen, Schnee und Nebel Reduktion um 20 km/h
Sanktionen
Überschreitung bis 10 km/h: 33,60 € bis 137,55 €
Überschreitung von 10 bis 40 km/h: 155,00 € bis 264,00 € und 3 Punkte
Überschreitung von 40 bis 60 km/h: 500,00 € bis 2.000,00 € , Fahrverbot 1 bis 3 Mon. und 6 Punkte
Überschreitung von mehr als 60 km/h: 779,00 € bis 3.119,00 € und 10 Punkte
Weitere Sanktionen
Wenden auf Autobahnen / Schnellstraßen
Überfahren des Mittelstreifens
295,00 € bis 1.179 €; 1 bis 3 Monate Fahrverbot
Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen
389,00 € bis 1.559,00 € und 10 Punkte
Überfahren einer roten Ampel
150,00 € bis 599,00 € und 6 Punkte
Fahren ohne Abblendlicht
(Mopeds und Motorräder müssen immer Pkws und Lkws außerhalb geschlossener Ortschaften tagsüber mit Abblendlicht fahren)
38,00 € bis 155,00 € und 1 Punkt
Parken auf gelben Parkflächen (sind Bussen, Taxis etc. vorbehalten) oder im Parkverbot
78,00 € bis 311 € und 2 Punkte
Verstoß gegen die Gurtpflicht
74,00 € bis 299,00 € und 5 Punkte
Fahren unter Alkoholeinfluß (Promillegrenze: 0,5)
0,5 bis 0,8: 500,00 € bis 2.000,00. Fahrverbot 3-6 Monate, 10 Punkte
0,8 bis 1,5: 800,00 € bis 3.200,00. Fahrverbot 6-12 Monate, 10 Punkte
höher als 1,5: 1.500,00 € bis 6.000,00. Fahrverbot 1-2 Jahre, 10 Punkte
Mobiltelefone (erlaubt nur Freisprecheinrichtung bzw. Kopfhörer)
74,00 € bis 299,00 € und 5 Punkte
Höhe der Bußgelder zuletzt festgesetzt durch die Verordnung vom 24.12.2002 (Decreto Ministero Giustizia 24.12.2002, G.U. 30.12.2002)