Ital. StVO und Bußgeldkatalog

Die Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder wird alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich an der Teuerungsrate. Italien hat ein Führerschein- Punktesystem eingeführt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten; je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen.

Für italienreisende Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien nach folgender Staffelung:

-          Verlust innerhalb eines Jahres: Fahrverbot für 2 Jahre

-          Verlust innerhalb von zwei Jahren: Fahrverbot für 1 Jahr

-          Verlust innerhalb von 2-3 Jahren: Fahrverbot für 6 Monate

Das deutsche Punktesystem bleibt hiervon unberührt.

Höchstgeschwindigkeiten

50 km/h innerhalb von Ortschaften

90 km/h auf Landstraßen

110 km/h auf Schnellstraßen/ Kraftfahrstraßen*

130 km/h auf Autobahnen (Brennerautobahn nachts 110 km/h)*

150 km/h auf Autobahnen, soweit besonders gekennzeichnet*

*bei Regen, Schnee und Nebel Reduktion um 20 km/h

Sanktionen

Überschreitung bis 10 km/h: 33,60 €  bis 137,55 €

Überschreitung von 10 bis 40 km/h: 155,00 €  bis 264,00 € und 3 Punkte

Überschreitung von 40 bis 60 km/h: 500,00 € bis 2.000,00 € , Fahrverbot 1 bis 3 Mon. und 6 Punkte

Überschreitung von mehr als 60 km/h: 779,00 € bis 3.119,00 € und 10 Punkte

Weitere Sanktionen

Wenden auf Autobahnen / Schnellstraßen

Überfahren des Mittelstreifens

295,00 € bis 1.179 €; 1 bis 3 Monate Fahrverbot

Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen

389,00 € bis 1.559,00 € und 10 Punkte

Überfahren einer roten Ampel

150,00 € bis 599,00 € und 6 Punkte

Fahren ohne Abblendlicht

(Mopeds und Motorräder müssen immer Pkws und Lkws außerhalb geschlossener Ortschaften tagsüber mit Abblendlicht fahren)

38,00 € bis  155,00 € und 1 Punkt

Parken auf gelben Parkflächen (sind Bussen, Taxis etc. vorbehalten) oder im Parkverbot

78,00 € bis 311 € und 2 Punkte

Verstoß gegen die Gurtpflicht

74,00 € bis 299,00 € und 5 Punkte

Fahren unter Alkoholeinfluß (Promillegrenze: 0,5)

0,5 bis 0,8:  500,00 € bis 2.000,00. Fahrverbot 3-6 Monate, 10 Punkte

0,8 bis 1,5:  800,00 € bis 3.200,00. Fahrverbot 6-12 Monate, 10 Punkte

höher als 1,5:  1.500,00 € bis 6.000,00. Fahrverbot  1-2 Jahre, 10 Punkte

Mobiltelefone (erlaubt nur Freisprecheinrichtung bzw. Kopfhörer)

74,00 €  bis 299,00 € und 5 Punkte

Höhe der Bußgelder zuletzt festgesetzt durch die Verordnung vom 24.12.2002 (Decreto Ministero Giustizia  24.12.2002, G.U. 30.12.2002)