Warnwestenpflicht
Seit 1. April 2004 müssen in Italien alle Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder sonstigen außerörtlichen Straßen verlassen (z.B. wegen einer Panne oder eines Unfalls) eine reflektierende Warnweste oder reflektierende Hosenträger tragen. Die Weste oder die Hosenträger müssen nicht den für in Italien zugelassenen Kfz geltenden Vorschriften entsprechen.