Rechtliche und konsularische Informationen
Erreichbarkeit und Öffnungszeiten
Hier erfahren Sie, welche deutsche Auslandsvertretung sich in Ihrer Nähe befindet, wie Sie den Weg zu uns finden und wann wir für Sie erreichbar sind. Fragen, die Ihnen auf diesen Seiten nicht beantwortet werden, können Sie über das Kontaktformular per Mail an uns stellen.
Sie benötigen einen neuen Reisepass oder ein Dokument für Ihr neugeborenes Kind? Sie wollen sich in Italien einbürgern lassen, den deutschen Pass aber nicht verlieren? Hier finden Sie alle erforderlichen Formulare als PDF-Datei zum Herunterladen sowie Informationen zu Einbürgerung, Passbeantragung, Staatsangehörigkeit und Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Pass- und Staatsangehörigkeitsfragen
Reisehinweise und Hilfe in Notfällen durch die deutschen Vertretungen in Italien
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die deutschen Vertretungen in Italien weiterhelfen können.
Visa, Einreise und Aufenthalt in Deutschland
Ob Sie sich als Nicht-EU-Staatsangehöriger für einen längeren Aufenthalt oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland interessieren oder nur in nächster Zeit einen Kurzaufenthalt in Deutschland planen - hier finden Sie Antworten auf die einige oft gestellte Fragen zur Einreise nach Deutschland.
Neues Passgesetz ab 01.11.07: Wichtige Information für deutsche Staatsangehörige zur Ausstellung von Reisepässen
Die Botschaft weist darauf hin, dass am 01.11.2007 ein neues Passgesetz in Kraft getreten ist. Deutsche Pässe, die seit dem 01.11.2007 ausgestellt werden, enthalten die Fingerabdrücke des Passinhabers. Welche Konsequenzen dies z.B. für deutsche Reisende in die USA hat, können Sie im Merkblatt erfahren.
Wegfall der 'Carta di soggiorno' seit dem 11.04.2007
Mit Gesetz Nr. 30 vom 06.02.2007, welches am 11.04.2007 in Kraft trat, setzt Italien die EU-Verordnung 2004/38/CE um, welche die Niederlassung von Unionsbürgern in anderen Mitgliedsstaaten der EU regelt. Demnach ist grundsätzlich auch für Daueraufenthalte keine Beantragung einer "carta di soggiorno" mehr erforderlich, es genügt eine Anmeldung bei der zuständigen italienischen Meldestelle.
Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10_000,- Euro oder mehr für Reisende, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen
Ab dem 15. Juni 2007 gilt in allen Mitgliedstaaten die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden. Ab dem 15. Juni 2007 müssen Reisende mitgeführte Barmittel in Höhe von bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, sich aus anmelden. Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden: