Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz
Trotz Schengener Abkommens und offener Grenzen benötigen Sie weiterhin zum Grenzübertritt grundsätzlich ein gültiges Ausweispapier. Darüber hinaus verlangen einige Fluggesellschaften dies zwingend als Identitätsnachweis.
Bei Verlust des deutschen Reisepasses/Personalausweises kann von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein "Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" ausgestellt werden.
Dafür sollten Sie *2 Passfotos* mitbringen und Ihre Identität (z.B. anhand beglaubigter Kopie des gestohlenen/verlorenen Passes bzw. Personalausweises; die Identitätsbestätigung durch eine Begleitperson ist nicht ausreichend) nachweisen können. Sollte die zweifelsfreie Identitätsklärung nicht möglich sein muss die innerdeutsche Passbehörde, die das verlorene bzw. gestohlene Ausweisdokument ausgestellt hat, um Bestätigung der Personendaten und Übersendung eines Lichtbilds gebeten werden. Dies ist in der Regel nur an Werktagen während der üblichen Öffnungszeiten möglich.
Zudem benötigen Sie - auch im eigenen Interesse - eine polizeiliche Verlustanzeige. Diese ist erhältlich bei jeder Polizeidienststelle.
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt z.Zt. 21,- EUR, außerhalb der Dienstzeiten (nur bei dringenden Fällen, z.B. bei Abflug noch am gleichen Abend) 29,- EUR.
Sofern Sie auf dem Landweg (Auto, Bahn) direkt zurück nach Deutschland reisen, ist nach Erfahrung der deutschen Auslandsvertretungen in Italien grundsätzlich die Vorlage der polizeilichen Verlustanzeige beim Grenzübertritt ausreichend.
Zur Weiterreise kann Ihnen die Botschaft Rom mit Ermächtigung der zuständigen Wohnsitzbehörde einen Vorläufigen Reisepass ausstellen, vorzulegen sind 2 Passfotos, Identitätsausweis mit Lichtbild, Gebühren von € 65,-.
Reisepässe, Kinderreisepässe und Kinderausweise (nicht Personalausweise), die seit höchstens einem Jahr ungültig geworden sind, berechtigen allerdings noch zur Einreise in das Hoheitsgebiet folgender Staaten: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien und Türkei.