Pass- und Staatsangehörigkeitsfragen
Hier finden Sie die Antworten auf alle Fragen rund um die Themen Staatsangehörigkeit und Passbeantragung sowie Informationen des Bundesverwaltungsamts zur Einbürgerung und zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer fremden.
Passbeantragung
Die deutschen Auslandsvertretungen sind zuständige Passbehörde für alle Deutschen mit alleinigem Wohnsitz in Italien. Hier erfahren Sie, welche Dokumente wir Ihnen ausstellen können, welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen und wie das Verfahren im Einzelnen abläuft.
Staatsangehörigkeit
Informationen zum Deutschen Staatsangehörigkeitsrecht
Beibehaltung der deutschen Staatsaangehörigkeit
! NEU ! Sie benötigen keine Beibehaltungsgenehmigung mehr, wenn Sie sich in Italien einbürgern lassen.
Deutsche die ab dem 28.08.2007 auf Antrag die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder der Schweiz annehmen, verlieren nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. In diesen Fällen ist daher auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich. (Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz in der ab 28.08.2007 geltenden Fassung)
Bitte beachten Sie, dass sich alle Aussagen ausschließlich auf das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beziehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen der andere Staat die mehrfache Staatsangehörigkeit zulässt, kann nur von den dortigen Behörden geklärt werden.