Sanktionen gegen Motorradfahrer
Die mit Gesetz Nr. 168 vom 17.08.2005 (in Kraft gesetzt am 23.087.2005) eingeführten verschärften Sanktionen (entschädigungslose Konfiszierung) gegen Motorradfahrer bei Verstoß gemäß Artikel 170,1 und 2 sowie 171,1 des „Codice Stradale“ (sog. Wheelies, einhändiges Fahren, unzulässige Mitnahme von Passagieren und Verstoß gegen die Helmvorschriften) wurden mit Gesetz Nr. 286 vom 24.11.2006 mit Wirkung vom 01.01.2007 entschärft:
Ab 01.01.2007 wird bei o.e. Verstössen nur noch eine administrative Verwahrung des Fahrzeugs für allerdings 60 Tage verhängt (bei Wiederholung innerhalb von 2 Jahren beträgt die Verwahrdauer dann 90 Tage). Neben der zusätzlichen Geldstrafe von derzeit mindestens 68,00 Euro (bei sofortiger Zahlung an Ort und Stelle) bis zu 275,00 Euro sind auch die Verwahrkosten vom Fahrer zu tragen.