Au-pair in Deutschland

Stand: 07/10

WICHTIG


Bitte beachten Sie, dass seit dem 05.04.2010 nur noch gültige Pässe, die innerhalb der vergangenen zehn Jahreausgestellt wurden, visierfähig sind.
Wenn Sie einen Pass besitzen, der vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurde, möchten wir Sie bitten, einen neuen Reisepassbei der für Sie zuständigen Botschaft zu beantragen.



Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags sicherzustellen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:


Bitte reichen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausführung sowie alle für das Visumverfahren notwendigen Nachweisdokumente und deren Kopien mindestens 2 Monate vor Ihrem geplanten Abreisedatum nach Deutschland ein.



Allgemeine Voraussetzungen


  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Italien

  • Sie sind zur Zeit der Antragstellung zwischen 18 und 24 Jahre alt

  • Sie haben Grundkenntnisse der deutschen Sprache und können diese bei Antragstellung für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nachweisen

  • Ihre Gastfamilie wird sich vorrangig auf Deutsch mit Ihnen verständigen

  • Ihre Gastfamilie steht in keiner verwandtschaftlichen Beziehung zu Ihnen

  • Sie haben die Broschüre "Au-pair bei deutschen Familien" aufmerksam gelesen. Die Broschüre kann aus dem Internet heruntergeladen werde (siehe Linkliste).


Eine Aufenthaltserlaubnis für Au-pairs ist nur ein Jahrgültig.


Es besteht weder für das Aupair noch für die angehende Gastfamilie die Verpflichtung, einen Vermittler in Anspruch zu nehmen. Die Dauer der Au-pair-Beschäftigung darf maximal 1 Jahr betragen. Die Mindestdauer des Au-pair-Aufenthalts beträgt 6 Monate.


Ihr persönliches Erscheinen in der Botschaft bei Antragstellung ist notwendig. Bitte legen Sie dabei folgende Dokumente im Original mit zwei Fotokopien vor:


  • gültiger Reisepass, bei Antragstellung mindestens 3 Monate gültig

  • 3 Passfotos -  ACHTUNG: Kopfgrößemind. 3,5 cm / Siehe hierzu: www.bundesdruckerei.de

  • Nachweis über den aktuellen Wohnsitz in Italien

  • Eine Kopie des Ihnen und Ihrer Gastfamilie unterschriebenen Au-pair-Vertrags

    HINWEIS: Wir empfehlen, den von der Bundesagentur für Arbeit erstellten Mustervertrag zu benutzen.

  • Die von Ihnen unterschriebene Erklärung (Au-pair-Erklärung), dass Sie die Informationsbroschüre "Au-pair bei deutschen Familien" erhalten und gelesen haben. Sie finden die Erklärung im Internet (siehe Linkliste).


Die Bearbeitung Ihres Antrags wird voraussichtlich 6 bis 10 Wochen dauern. Sie werden von uns informiert, sobald das Visum abholbereit ist.



Linkliste


Folgende pdf-Dokumente können dort heruntergeladen werden: Musterarbeitsvertrag Au-pair, Au-pair-Erklärung, Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis


Informationsbroschüre "Au-pair bei deutschen Familien"

www.arbeitsagentur.de/zentraler.../Au-pair-Info-bei-dt-Gastfam.pdf