Visum zur Arbeitsaufnahme
(Stand 07/10)
WICHTIG
Bitte beachten Sie, dass seit dem 05.04.2010 nur noch gültige Pässe, die innerhalb der vergangenen zehn Jahre ausgestellt wurden, visierfähig sind.
Wenn Sie einen Pass besitzen, der vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurde, möchten wir Sie bitten, einen neuen Reisepass bei der für Sie zuständigen Botschaft zu beantragen.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags sicherzustellen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Bitte reichen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausführung sowie alle für das Visumverfahren notwendigen Nachweisdokumente und deren Kopien mindestens 2 Monate vor Ihrem geplanten Abreisedatum nach Deutschland ein.
Es gibt drei Visumkategorien:
- allgemeine Beschäftigung
- Beschäftigung für Hochqualifizierte
- Selbstständige Tätigkeit
Ausnahmen von der Visumpflicht:
Für Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen gelten die gleichen Freizügigkeitsbestimmungen wie für EU-Bürger.
Für Staatsangehörige von Australien, Israel, Kanada, Korea (Rep.), Japan, Neuseeland oder den USA gilt Folgendes: Sie können nach visumfreier Einreise nach Deutschland vor Ort eine Aufenhaltsgenehmigung sowie eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Wenn Sie jedoch vorhaben, sofort nach Ihrer Ankunft eine Tätigkeit aufzunehmen, ist die Beantragung der Arbeitserlaubnis vor Einreise notwendig, da eine Arbeitsaufnahme erst nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis erfolgen kann.
Allgemeine Hinweise:
- Bitte beantragen Sie Ihr Visum so früh wie möglich und planen Sie eine Bearbeitungszeit von 6 bis 10 Wochen ein.
- Sie werden sofort nach Erteilung der Arbeitserlaubnis informiert.
- Bitte melden Sie sich nach Ihrer Einreise so schnell wie möglich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde an.
- Ein Visum zur Arbeitsaufnahme kann nur von der Botschaft in Rom ausgestellt werden.
- Das fertige Visum kann nicht nach Deutschland weitergeleitet und/oder von einer innerdeutschen Behörde erteilt oder ausgehändigt werden.
Ihr persönliches Erscheinen in der Botschaft bei Antragstellung ist notwendig. Bitte legen Sie dabei folgende Dokumente im Original mit zwei Fotokopien vor:
Allgemeines Beschäftigungsvisum:
- gültiger Reisepass, bei Antragstellung mindestens 3 Monate gültig
- gültige italienische Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno)
- 3 Passfotos - ACHTUNG: Kopfgrösse mind. 3,5 cm / Siehe hierzu: www.bundesdruckerei.de
- Arbeitsvertrag / Gesellschaftsvertrag bzw. vorläufiges Muster mit genauer Beschreibung der zukünftigen Tätigkeit
- Nachweis über bisherige Ausbildung, ggf. Übersetzung
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Sie über eine der angestrebten Tätigkeit entsprechende Ausbildung verfügen müssen. - Mietvertrag der Wohnung in Deutschland / bei Eigentum: GrundbucheintragNachweis über die Kranken- und Unfallversicherung (bei der Abholung des Visums vorzulegen)
- Preis: 60 Euro
Beschäftigung für Hochqualifizierte:
Die Bundesrepublik Deutschland hat großes Interesse daran, hochqualifizierte Arbeitnehmer für eine Beschäftigung in Deutschland zu gewinnen. Dies gilt insbesondere für:
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion
- Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten
- Sie sollten außerdem folgende Anforderungen erfüllen:
- Interesse an einer Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland
- Gewährleistete Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe
- Vorhandensein eines konkreten Arbeitsangebotes oder eines Arbeitsvertrags
Folgende Dokumente sind notwendig:
- Gültiger Reisepass, bei Antragstellung mindestens 3 Monate gültig
- 3 Passfotos - ACHTUNG: Kopfgrösse mind. 3,5 cm / Siehe hierzu: www.bundesdruckerei.de
- Nachweise über akademische Ausbildung und bisherigen Werdegang
- Arbeitsvertrag / Gesellschaftsvertrag bzw. vorläufiges Muster mit genauer Beschreibung der zukünftigen Tätigkeit
- Preis: 60 Euro
Selbstständige Tätigkeit
Ein Visum kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
1) Es besteht ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis
2) Die Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten
3) Die Finanzierung ist durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert
Die Voraussetzungen Nr. 1 und 2 gelten bei einer Investition ab 250.000,-- Euro bzw. der Neuschaffung von mindestens 5 neuen Arbeitsplätzen generell als erfüllt. Eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit ist für höchstens 3 Jahre gültig und kann bei erfolgreicher Tätigkeit auf unbegrenzte Zeit verlängert werden
Zur Einschätzung der Zukunftsfähigkeit Ihres Vorhabens werden außerdem folgende Punkte in die Einschätzung miteinbezogen:
- Durchführbarkeit des vorgelegten Businessplans
- Ihre bisherige Erfahrung als Unternehmer
- Investitionssumme
- Auswirkung Ihres Unternehmensprojekts auf den Arbeitsmarkt
- Beitrag Ihres Unternehmensprojekts zu Innovation und Forschung
Folgende Dokumente sind notwendig:
- Gültiger Reisepass, bei Antragstellung mindestens 3 Monate gültig
- 3 Passfotos - ACHTUNG: Kopfgrösse mind. 3,5 cm / Siehe hierzu: www.bundesdruckerei.de
- Beim italienischen Gericht beantragtes Führungszeugnis ("certificato generale")
- Professioneller Businessplan mit einer detaillierten Projektbeschreibung und Erläuterung, wie oben genannte Kriterien erfüllt werden
- beim italienischen Gericht beantragtes Führungszeugnis ("certificato generale")
- Nachweis über Vorhandensein des notwendigen Startkapitals
- Bei Antragstellern, die älter als 45 Jahre sind: Nachweis über angemessene Rentenvorsorge
Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltszwecks anzufordern.