Visum zur Eheschließung
Stand: 03/10
Der Antragsteller muß persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung vorsprechen und folgende Unterlagen im Original und mit zwei Fotokopien vorlegen::
1. Unterlagen des Antragstellers:
Gültiger Reisepaß, bei Antragstellung mindestens 3 Monate gültig
Italienische Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno)
3 Fotos
(ACHTUNG: Kopfgrösse mind. 3,5 cm / Siehe hierzu: www.bundesdruckerei.de)
Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache über ein Sprachzertifikat ¹
Euro 60,-
2. Unterlagen des Verlobten in Deutschland:
Ausweis / Reisepaß (+ ggfs. deutsche Aufenthaltsgenehmigung)
(nur in zweifacher Kopie)
Verpflichtungserklärung oder Kontoauszug mit mindestens Euro 3000,-.
(die Verpflichtungserklärung sollte seitens des Verlobten in der Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben werden)
Nachweis über Vorsprache beim Standesamt in Deutschland
Arbeitsvertrag
Die letzten drei Lohnbescheinigungen
Mietvertrag der Wohnung in Deutschland (bei Eigentum: Grundbucheintrag)
________________________
¹ Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache über ein Zertifikat des Goethe Instituts (Start Deutsch 1), Telc (Start Deutsch 1), ÖSD (Grundstufe Deutsch 1) oder TestDaF.
Informationen zur Sprachprüfung der einzelnen Institute erhalten Sie unter http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/sd1/deindex.htm
http://www.telc.net/Start-Deutsch-1-telc-Deutsch.454.0.html
http://www.osd.at/OeSDpruefungen/beschreibung_kid1.asp
http://www.testdaf.de/teilnehmer/tn-info_nivea.php
In Ausnahmefällen kann auf diesen Nachweis verzichtet werden. Genauere Informationen erhalten Sie unter
http://www.integration-in-deutschland.de/cln_101/nn_490166/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Publikationen/Sonstige/familiennachzug-flyer-de-de.html
oder telefonisch und per E-Mail bei der zuständigen Auslandsvertretung.