Visum zum Studium

Stand: 08/11

WICHTIG

Bitte beachten Sie, dass seit dem 05.04.2010 nur noch gültige Pässe, die innerhalb der vergangenen zehn Jahre ausgestellt wurden, visierfähig sind.

Wenn Sie einen Pass besitzen, der vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurde, möchten wir Sie bitten, einen neuen Reisepass bei der für Sie zuständigen Botschaft zu beantragen.

 

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags sicherzustellen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Bitte reichen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausführung sowie alle für das Visumverfahren notwendigen Nachweisdokumente und deren Kopien mindestens 2 Monate vor Ihrem geplanten Abreisedatum nach Deutschland ein. 

Es gibt drei Arten von Visa für Studenten.

1.         Das Visum für Studienbewerber ist für Studenten bestimmt, die sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule   beworben haben und eine Bestätigung ihrer Bewerbung erhalten haben.

2.         Das Studentenvisum ist für Antragsteller bestimmt, die sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule beworben haben und eine Zulassungsbestätigung erhalten haben.

3.         Das Visum für einen Sprachkurs wird für Antragsteller ausgestellt, die lediglich einen Sprachkurs (Deutsch) in Deutschland absolvieren möchten.

Ein Visum für einen Sprachkurs kann innerhalb Deutschlands nicht in ein Studienbewerber- oder Studentenvisum umgewandelt werden. Sie müssten in diesem Fall nach Italien zurückkehren, um in der Botschaft ein neues Visum zu beantragen.

Wenn Sie planen, im Anschluss an Ihren Sprachkurs ein Studium in Deutschland aufzunehmen, beantragen Sie deshalb bitte direkt ein Visum nach Nr. 1 oder 2 (beide Visumarten decken studienvorbereitende Sprachkurse ab).

Ihr persönliches Erscheinen in der Botschaft bei Antragstellung ist notwendig. Bitte legen Sie dabei folgende Dokumente im Original mit zwei Fotokopien vor: 

Visumantrag entsprechend Nr. 1 und 2 (Studienbewerber/Studium):

·         gültiger Reisepass, bei Antragstellung mindestens 3 Monate gültig und nach dem 04.04.2000 ausgestellt

·         gültige italienische Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno)

·         3 Fotos

(ACHTUNG: Kopfgrösse mind 3,5 cm / Siehe hierzu: www.bundesdruckerei.de)

·         Zulassungsbescheid (BBZ), Bewerbebescheinigung, Studienplatzzusage

 ·        Finanzierungsnachweis

·        (Verpflichtungserklärung mit dem Vermerk „zum Studium“. Alternativ ein Sperrkonto einer deutschen Bank (beispielsweise Deutsche Bank) über die Summe von 659,- € pro Monat des geplanten Aufenthalts)

·         Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung sowie über ein bisher absolviertes Studium in Form von Zeugnissen oder Studienbescheinigungen, ggf. Übersetzung

·         Nachweis über bereits vorhandene Deutschkenntnisse oder Anmeldebestätigung für einen Intensivkurs Deutsch in Deutschland (mindestens 20 Stunden/Woche)

·         Nachweis über die Kranken- und Unfallversicherung

(Bei der Abholung des Visums vorzulegen)

·         Preis: Euro 60,-

 Visumantrag entsprechend Nr. 3 (Sprachkurs):

·                     Bestätigung über Anmeldung und vollständige Bezahlung der Gebühren einer anerkannten Sprachschule

·                     Finanzierungsnachweis für die gesamte Kursdauer 

Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltszwecks anzufordern

Merkblatt

 Visum zum Studium Stand: 08/11