"Vander Elst" Visum
Stand: Mai 2012
„VANDER ELST“ VISUM
Visum für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland.
Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU- Mitgliedstaat entsenden, ohne dass es hierzu eine Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen genehmigung bedarf. Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle der Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst.
Vor der Einreise ist auch in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen, falls der entsandte Drittstaatsangehörige nach seiner Staatsangehörigkeit allgemein der Visumpflicht für Deutschland unterliegt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
· 1 Visumantrag
· Reisepass, der für die Dauer des Aufenthaltes und mindestens 3 Monate darüber hinaus gültig ist
· Gültige italienische Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno per stranieri)
· 1 Passfoto
· Erklärung des Arbeitgebers (ist auf deutsch oder englisch auszufüllen)
· Dienstleistungsvertrag zwischen dem italienischen und dem deutschen Unternehmen
· Arbeitsvertrag mit dem entsendenden italienischen Unternehmen
· Nachweis über die Kranken- und Unfallversicherung
· Euro 60,-
Die persönliche Vorsprache bei Antragstellung ist zur Abgabe von Fingerabdrücken zwingend erforderlich. Fingerabdrücke werden für einen Zeitraum von 5 Jahren gespeichert. Sollte also im Zeitraum vom 14.05.2012 bis zum 13.05.2017 bereits ein Antrag gestellt worden sein, kann die persönliche Vorsprache unterbleiben. In diesem Fall ist die Übersendung der vollständigen Antragsunterlagen auch per Post möglich. Die Gebühr erhöht sich in diesem Fall auf Euro 68,-.
Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltszwecks anzufordern bzw. um eine persönliche Vorsprache zu bitten.