Vietato fumare! - Das Rauchverbot in Italien
Nach dem Rauchverbot in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen wurde dieses zum 12.12.2004 auf alle italienischen Züge erweitert. Seit dem 01.01.2005 ist das Rauchen auch in Geschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken verboten, sofern diese nicht über getrennte Räumlichkeiten, die genau vorgeschriebenen Normen entsprechen müssen und mit entsprechender Lüftung ausgestattet sind, für Raucher verfügen. Gleiches gilt auch für öffentliche und private Büros mit Publikumsverkehr.
Das Zuwiderhandeln wird mit Geldbußen zwischen 27,50 Euro bis 275,- Euro bestraft; der Betrag verdoppelt sich, sofern der Verstoß in der Nähe einer Schwangeren oder eines Kindes erfolgt.
Die Wirte selbst sind verpflichtet, Raucher anzuzeigen. Sofern dies unterlassen wird, können sie mit Geldbußen von 220,- bis 2.200,- EUR bestraft werden und riskieren die Schließung des Lokals.