Freistellung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen
(Stand: Mai 2007)
In allen Fragen zur Freistellung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer nach dem deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommen wenden Sie sich bitte an das
Bundeszentralamt für Steuern
Hauptdienstsitz Bonn-Beuel
An der Küppe 1
53225 Bonn
Tel.: 0049-228-406-0
Fax: 0049-228-406-2661
Internet: http://www.bzst.bund.de
E-Mail: bzst%27%bund%27%de,poststelle
Die Abwicklung wird erleichtert, wenn Sie das Bundesamt für Finanzen in deutscher oder in englischer Sprache anschreiben. Beim Bundesamt für Finanzen können Sie die notwendigen Antragsformulare - auch über Internet - beantragen. Folgende Schritte sind für das Herunterladen notwendig:
1)
www.bzst.bund.de
2) > im grünen Feld links klicken Sie auf: "Kapitalertragssteuerentlastung"
3) > anschließend auf: "Ausländische Antragsteller"
4) > danach auf "Formulare" und schließlich
5) > wählen Sie das Formular in der gewünschten Sprache – z.B. E-engl.