Praktische Informationen zum Transport von Gütern der humanitären Hilfe für Empfänger in Mittel-; Süd- und Südosteuropa

Auswärtiges Amt Berlin
Arbeitsstab Humanitäre Hilfe (GF 07)

- ohne Gewähr -

Ziel- und Transitländer
Anschriften ausländischer und deutscher Vertretungen

Italien:
Deutsche Botschaft
Via San Martino della Battaglia 4
00185 Roma
Tel.: 0039 06 492131
Fax: 0039 06 49213319

Botschaft der Italienischen Republik
Hiroshimastrasse 1
10785 Berlin
Tel.: 030 254400
Fax: 030 25440120

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Italien
Allgemeines

Grenzabfertigung
Am Grenzübergang Chiasso ist von Samstag ab 17.00 Uhr bis Montag um 5.00 Uhr eine Zollabfertigung nicht möglich.

Die genauen Abfertigungszeiten lauten wie folgt:
Importe: Mo. - Fr. 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Sa. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Transit: Mo. - Fr. 05.00 Uhr - 22.00 Uhr
Sa. 05.00 Uhr - 17.00 Uhr

Einfuhr
[Mangels aktueller Fälle liegen hierzu keine Erfahrungen vor.]

Transit
Ausnahmegenehmigungen für humanitäre Hilfstransporte, müssen bei den jeweils zuständigen örtlichen Behörden eingeholt werden., z.B. Befreiung von der Autobahngebühr bei den Autobahn-Verwaltungsgesellschaften und Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot bei der Präfektur.
Die Zuständigkeit der Präfektur richtet sich nach dem Ort der Einfuhr des Transports. So ist z.B. die Präfektur in Bozen für Transporte über den Brenner zuständig. Angesichts der in Italien üblichen äußerst langen Bearbeitungszeiten der Behörden sollten Anträge sehr rechtzeitig gestellt werden. Ggfs. sollte die zuständige Auslandsvertretung (Generalkonsulat Mailand, bzw. Botschaft Rom) um Unterstützung gebeten werden.