Das Elterngeld in Deutschland
Zum 1. Januar 2007 ist in Deutschland das Gesetz zum Elterngeld in Kraft getreten. Das Elterngeld erhalten alle Eltern, die nach Geburt eines Kindes die Berufstätigkeit unterbrechen beziehungsweise auf höchstens 30 Wochenstunden reduzieren. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld, das bis zu 24 Monaten Eltern bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze bezahlt wurde.
Mindestelterngeld
Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren oder weniger als 300 Euro verdient haben, beträgt 300 Euro. Diese 300 Euro werden nicht mit anderen Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag) verrechnet.
Alleinerziehende
Für Alleinerziehende sichert das Elterngeld die zentrale Einkommensquelle ab. So wird die Sozialhilfe nicht angerechnet. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld 14 Monate, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben.
Geschwisterbonus
Wenn das 1. Kind 30 Monate alt ist, und das 2. Kind geboren wird, gibt es neben dem Elterngeld noch 6 Monate den Geschwisterbonus. Der Bonus wird maximal bis zum 36. Monat seit der Geburt des 1. Kindes gezahlt. Auch nicht erwerbstätige Elternteile profitieren von diesem Zuschlag. Voraussetzung ist, dass mindestens ein weiteres Kind der berechtigten Person unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Bezüglich des Geschwisterbonus werden bei der Einkommensermittlung die Monate nicht mitgezählt, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient wurde,. Ein Absinken des Elterngelds für das jüngere Kind wird so vermieden. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich, erhöht.
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