Studieren in Italien

Studienbewerber aus EU-Staaten haben unbegrenzten Zugang zu Universitäten in Italien, wenn sie die Hochschulreife besitzen und den für ihren Studiengang eventuell vorgesehenen Zugangstest bestehen.

Der Immatrikulationsantrag wird - unter Angabe eines einzigen Studiengangs - direkt bei der italienischen Universität, unter Beachtung der von der Universität festgelegten Modalitäten und Fristen, gestellt.

Die Studienunterlagen müssen übersetzt und ggf. von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland mit einer Beglaubigung (dichiarazione di valore) versehen werden.

Auch die für die Festlegung der italienischen Studiengebühren von der Universität geforderte Bestätigung über das Einkommen des Studierenden bzw. seiner Eltern kann nur von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt werden.

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Segeln, was das Zeug hält